Sinti und Roma in Köln-Bickendorf – Als der Krieg endete, ging die Ausgrenzung weiter
Über die Verfolgung von Sinti und Roma, kommunale Verantwortung, geraubte Lebensgrundlagen und die bis heute offene Frage der Wiedergutmachung
Historische und gesellschaftspolitische Analyse | Veröffentlicht am 7. November 2026
1945 endete die nationalsozialistische Herrschaft. Die Konzentrationslager wurden befreit, Überlebende kehrten zurück, Deutschland begann mit seinem demokratischen Wiederaufbau.
Doch was geschah mit den Menschen, denen deutsche Behörden zuvor Wohnungen, Berufe, Eigentum, Bewegungsfreiheit und schließlich ganze Familien genommen hatten?
Was geschah mit den Sinti und Roma, deren Verfolgung bereits Jahre vor den großen Deportationen begonnen hatte?
Und was geschah mit jenen Behörden, die Menschen zunächst aus der Gesellschaft ausschlossen, anschließend ihre Armut verwalteten und sie schließlich als angeblich „asozial“ registrierten?
Ein Blick nach Köln-Bickendorf beantwortet einen Teil dieser Fragen. Die Geschichte reicht weit über das Jahr 1945 hinaus.
Sie führt von einem kommunalen Zwangslager über Deportationen, wirtschaftliche Enteignung und medizinische Verbrechen bis zu einer Nachkriegsverwaltung, die Überlebende erneut ausgrenzte.
Noch 1988 plante die Stadt Köln die Einrichtung eines umzäunten und bewachten Lagers für Roma, die aus Jugoslawien geflohen waren.
Erst der Widerstand gegen diese Pläne rückte die weitgehend vergessene Geschichte des nationalsozialistischen Zwangslagers erneut ins öffentliche Bewusstsein.
Die entscheidende Frage lautet deshalb: Wann endet ein Verbrechen gesellschaftlich, wenn seine Folgen über Generationen weiterwirken?
Kapitel 1
Köln-Bickendorf: Ein Lager, das die Stadt selbst errichtete
Bereits 1929 entwickelte die Kölner Polizeiverwaltung Überlegungen, Sinti und Roma räumlich zu isolieren.
1934 wurden diese Pläne konkret. Mehrere städtische Ämter gingen gemeinsam gegen bestehende Siedlungen und Wohnplätze vor.
Während andere Bewohner teilweise in Wohnungen oder Häuser umquartiert wurden, sollten Menschen, die die Behörden der Minderheit der Sinti und Roma zuordneten, auf einem gesonderten Gelände untergebracht werden.
Im Mai 1935 nahm die Stadt Köln an der Venloer Straße 888 ein kommunales Zwangslager in Betrieb.
Das Gelände lag in Bickendorf, nahe dem Güterbahnhof, im heutigen Stadtbezirk Ehrenfeld.
Wegen seiner Nähe zum Sportplatz des Vereins Schwarz-Weiß Köln erhielt es die Bezeichnung „Schwarz-Weiß-Platz“.
Es war das erste kommunale Zwangslager im Deutschen Reich, das ausschließlich für Sinti und Roma vorgesehen war.
Andere Städte interessierten sich für dieses Modell.
Damit nahm Köln eine Vorreiterrolle bei der kommunal organisierten Ausgrenzung ein.
Ein etwa zwei Meter hoher Zaun aus Maschendraht und Stacheldraht umschloss das Gelände. Es gab eine Wasserstelle, primitive sanitäre Einrichtungen, eine Müllgrube und später mehrere Baracken.
Die Verwaltung übernahm das städtische Wohlfahrtsamt. In enger Zusammenarbeit mit der Polizei organisierte es die Einweisung der Familien.
Ein bewaffneter SS-Mann überwachte den Zugang, registrierte die Bewohner und kassierte sogar monatliche Mietzahlungen.
Die Stadt nahm Menschen ihre bisherigen Wohnmöglichkeiten, brachte sie auf einem bewachten Gelände unter und verlangte dafür Geld.
Im August 1936 lebten dort bereits mehr als 300 Menschen aus etwa 50 Familien. Im März 1937 waren es zwischen 400 und 500 Menschen.
Damit lebte mehr als die Hälfte der damaligen Kölner Sinti und Roma zeitweise in diesem kommunalen Zwangslager.
Die Stadtverwaltung schuf eine Infrastruktur der räumlichen Ausgrenzung, die später die systematische Erfassung und Deportation erleichterte.
Kapitel 2
Erst die Erwerbsgrundlage zerstören – dann die Menschen als „arbeitsscheu“ bezeichnen
Die Ausgrenzung beschränkte sich auf den Wohnort.
Polizei und Verwaltungsbehörden griffen zunehmend in Berufsausübung, Einkommen, Bewegungsfreiheit und Familienleben ein.
Viele Sinti und Roma lebten seit Generationen von unterschiedlichen handwerklichen, kaufmännischen und künstlerischen Tätigkeiten.
Dazu gehörten unter anderem Metallverarbeitung, Handel mit gebrauchten Waren, Reparaturhandwerk, Musik, Schaustellerei und Pferdehandel.
Dabei ist ein wirtschaftshistorischer Aspekt besonders interessant: Der Handel mit Altmetallen, gebrauchten Materialien und wiederverwertbaren Waren erfüllte Funktionen, die heute als Wertstoffrückgewinnung, Sekundärrohstoffhandel oder Kreislaufwirtschaft bezeichnet werden.
Solche Tätigkeiten konnten wirtschaftliche Selbstständigkeit ermöglichen und zugleich der Versorgung anderer Menschen dienen.
Berufliche Mobilität war dabei für einen Teil der Familien eine wirtschaftliche Voraussetzung.
Die nationalsozialistischen Behörden griffen gezielt in solche Erwerbsformen ein.
Überlebendenberichte aus Köln-Bickendorf dokumentieren, dass 1937 und 1938 zahlreiche berufliche Tätigkeiten verboten oder kriminalisiert wurden.
Menschen, die zuvor selbstständig ihren Lebensunterhalt bestritten hatten, verloren ihre Arbeitsmöglichkeiten.
Die verbliebene Unterstützung bestand teilweise aus Naturalien und war an Pflicht- oder Zwangsarbeit gebunden.
Anschließend stempelten die Behörden insbesondere Männer als „arbeitsscheu“ ab.
Hier zeigt sich ein grundlegender Mechanismus institutioneller Gewalt:
Eine Verwaltung zerstört wirtschaftliche Selbstständigkeit. Anschließend erklärt sie die entstandene Abhängigkeit zum vermeintlichen Beweis persönlicher Minderwertigkeit.
Aus einem staatlich herbeigeführten Existenzverlust wurde ein moralischer Vorwurf gegen die Betroffenen.
Die nationalsozialistische Kategorie „asozial“ war dabei ein politisches Herrschaftsinstrument.
Mit ihr stigmatisierte das Regime unter anderem wohnungslose Menschen, Erwerbslose, sozial ausgegrenzte Familien, Menschen mit unangepassten Lebensweisen und Personen, denen sexuelle Normabweichungen zugeschrieben wurden.
Diese Verfolgungskategorien überschnitten sich mit der rassistischen Verfolgung von Sinti und Roma.
Der Begriff diente dazu, gesellschaftliche Ausgrenzung zu rechtfertigen und staatliche Repression als scheinbar notwendige Ordnungsmaßnahme erscheinen zu lassen.
Kapitel 3
Ehrenfeld, Familienerfassung und die sogenannte Sippenforschung
Bickendorf war Teil eines umfassenderen Systems.
Auch außerhalb des Zwangslagers lebten in Köln Sinti und Roma in unterschiedlichen Wohnverhältnissen, unter anderem in Ehrenfeld und der Altstadt.
Die räumliche Konzentration, Überwachung und Registrierung einzelner Familien gehörte zur zunehmend systematischen Verfolgung.
Die historische Forschung unterscheidet dabei zwischen kommunalen Zwangslagern, anderen Formen der Aussonderung und späteren Ghettos in den besetzten Gebieten.
Parallel dazu arbeiteten Wissenschaftler und Behörden an einer systematischen Erfassung der Familien.
Die sogenannte Rassenhygienische Forschungsstelle unter Robert Ritter erstellte genealogische Unterlagen, untersuchte Familienzusammenhänge und fertigte rassistische Gutachten an.
Ende 1937 führten Robert Ritter und Eva Justin Untersuchungen in Köln durch. Im März 1938 setzte Gerhard Stein diese Erfassung fort.
Dabei ging es um Herkunft, Verwandtschaft und die nationalsozialistische Einteilung von Menschen in vermeintliche Rassekategorien.
Diese Untersuchungen waren Ausdruck einer pseudowissenschaftlichen Ideologie und Bestandteil des Verfolgungsapparates.
Besonders schwerwiegend war die Verbindung zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen, kommunalen Meldebehörden, Polizei und staatlichen Entscheidungsstellen.
Familienbeziehungen wurden dokumentiert, Abstammungslinien konstruiert und Menschen anhand ihrer angeblichen Herkunft klassifiziert.
Auch Jenische und andere Personen, die Behörden den damaligen rassistischen oder sozial abwertenden Kategorien zuordneten, gerieten in den Verfolgungsapparat.
Die Zugehörigkeit zum fahrenden Volk allein erlaubt allerdings keine eindeutige Aussage über eine bestimmte ethnische Herkunft. Die Lebensweisen und Herkunftsgeschichten waren vielfältig.
Entscheidend war vielfach das Urteil der Behörden über einen Menschen – unabhängig davon, wie dieser seine eigene Herkunft und Identität verstand.
Wer einmal entsprechend registriert war, geriet in ein System aus Kontrolle, Entrechtung und zunehmender Lebensgefahr.
Die Verantwortung der wissenschaftlichen Forschung
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft finanzierte Forschungsarbeiten der Rassenhygienischen Forschungsstelle.
In ihrer eigenen historischen Forschungsdatenbank dokumentiert sie bewilligte Anträge Robert Ritters zwischen 1937 und 1944.
Dazu gehörten Projekte über sogenannte „Asozialenforschung“, „Kriminalbiologie“ und erbwissenschaftliche Untersuchungen.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft stellte dafür Forschungsgelder und teilweise wissenschaftliche Geräte zur Verfügung.
Die erstellten Unterlagen dienten dem nationalsozialistischen Verfolgungsapparat.
Wissenschaftliche Einrichtungen waren damit unmittelbar an der Erfassung und rassistischen Kategorisierung beteiligt.
Die Verantwortung reicht folglich weit über die Polizei und die unmittelbar ausführenden Behörden hinaus.
Die Wissenschaft lieferte dem Verfolgungssystem Daten, Kategorien und scheinbare Legitimationen.
Kapitel 4
November 1938: Pogromgewalt in Ehrenfeld und rassistische Erfassung
Am 7. November 1938 schoss Herschel Grynszpan in Paris auf den deutschen Diplomaten Ernst vom Rath, der am 9. November starb. Die NS-Führung nutzte dieses Ereignis als Vorwand für landesweit organisierte antisemitische Ausschreitungen. In der Nacht vom 9. auf den 10. November und an den folgenden Tagen brannten Synagogen; jüdische Geschäfte und Wohnungen wurden verwüstet, Menschen misshandelt, ermordet und in Konzentrationslager verschleppt.
Im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld zerstörten Nationalsozialisten die Synagoge an der Körnerstraße. Der damals neunjährige Stefan Pick erinnerte sich später an zerstörte Schaufenster des Geschäfts von David Kuflik in der Hansemannstraße und an die Feuerwehr vor der Synagoge. Heinz Grünebaum, Sohn des Kantors, beschrieb Jahrzehnte später die Verwüstung des angrenzenden Familienhauses und eine schweigende Menge von Schaulustigen. Ihre Erinnerungen sind vom Museumsdienst und den Museen der Stadt Köln dokumentiert.
Während jüdische Nachbarn in Ehrenfeld Opfer dieser öffentlich sichtbaren Gewalt wurden, hielt die Stadt in Bickendorf bereits seit 1935 Sinti und Roma hinter einem bewachten Zaun fest. Das sind unterschiedliche Verfolgungsgeschichten mit je eigener Chronologie; an beiden Orten lässt sich das Zusammenwirken staatlicher Gewalt, öffentlicher Stigmatisierung und gesellschaftlichen Verhaltens nachvollziehen.
Am 8. Dezember 1938 erließ Heinrich Himmler die Anordnung zur verschärften rassistischen Registrierung von Sinti und Roma. Polizeibehörden sollten sesshafte und fahrende Menschen erfassen, die sie den nationalsozialistischen Kategorien zuordneten. Die Zusammenarbeit mit sogenannten Rassenforschern schuf eine Grundlage für weitere Verfolgung und Deportationen.
Der historische Befund ist eindeutig: Die Novemberpogrome richteten sich gezielt gegen jüdische Menschen. Gleichzeitig wurde die staatliche Verfolgung der Sinti und Roma systematisch verschärft. Beide Vorgänge gehören zur Geschichte des NS-Regimes, ohne dass die unterschiedlichen Verbrechen miteinander gleichgesetzt werden.
Die Verfolgung geschah in bekannten Straßen, in unmittelbarer Nachbarschaft und unter den Augen der Bevölkerung.
Kapitel 5
Mai 1940: Die Deportation aus Köln
Am 17. Oktober 1939 hatte Heinrich Himmler den sogenannten Festsetzungserlass verfügt.
Er untersagte Sinti und Roma den Wechsel ihres Wohn- oder Aufenthaltsortes und bereitete damit weitere Deportationen vor.
Bereits 1937 und 1938 waren Männer aus Köln-Bickendorf unter der Bezeichnung „arbeitsscheu“ in Konzentrationslager verschleppt worden.
Am frühen Morgen des 16. Mai 1940 umstellten Polizeieinheiten den Schwarz-Weiß-Platz.
Familien wurden auf Lastwagen zum Kölner Messegelände in Deutz gebracht.
Von dort aus erfolgte am 21. Mai 1940 ihre Deportation in das deutsch besetzte Polen.
Die Verfolgung richtete sich gegen Erwachsene und Kinder gleichermaßen.
Die SS und Polizei lösten anschließend das Lager Bickendorf auf. Zurückgelassene Wohnwagen und Inventar sollen nach historischen Berichten verbrannt worden sein.
Damit verloren die Betroffenen neben ihrer Freiheit vielfach auch ihre letzten beweglichen Besitztümer.
Die Kölner Deportationen von 1940 führten zunächst in das besetzte Generalgouvernement. Sie sind historisch von den späteren Deportationen nach Auschwitz-Birkenau zu unterscheiden.
Die Kölner Erinnerungskultur verwendet für diese Deportationen den Schriftzug „Mai 1940 – 1000 Roma und Sinti“.
Bickendorf wurde 1940 aufgelöst. Für seine Bewohner begann eine weitere Phase der Verfolgung.
Die Auflösung bedeutete für die verschleppten Familien den Übergang in weitere Haft, Zwangsarbeit und tödliche Verfolgung.
Kapitel 6
Der organisierte Vermögensraub – Wie Finanzbehörden an der Enteignung beteiligt waren
Die Verfolgung von Sinti und Roma bedeutete neben dem Verlust von Freiheit und Sicherheit auch die systematische Zerstörung wirtschaftlicher Existenzen.
Die historische Forschung zur Rolle des Reichsfinanzministeriums dokumentiert, wie der nationalsozialistische Staat das Vermögen deportierter Menschen beschlagnahmte, verwaltete und verwertete.
Bei den Massendeportationen im Mai 1940 fehlte zunächst eine allgemeine gesetzliche Grundlage für die Enteignung der betroffenen Sinti und Roma.
Dennoch beschlagnahmten Behörden bereits Vermögenswerte.
Erst im November 1941 stellte das Reichsinnenministerium die deportierten Menschen nachträglich als angeblich „volks- und staatsfeindlich“ dar.
Damit konnten bereits beschlagnahmte Vermögenswerte auf der Grundlage der NS-Einziehungsgesetze zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen werden.
Im März 1943, während der nächsten großen Deportationswelle nach Auschwitz, war die Reichsfinanzverwaltung ausdrücklich für die Verwaltung und Verwertung des eingezogenen Vermögens zuständig.
Oberfinanzpräsidien und spezielle Vermögensverwertungsstellen übernahmen die entsprechenden Aufgaben.
Die Erfahrungen aus der zuvor organisierten wirtschaftlichen Ausplünderung jüdischer Menschen standen dem Verwaltungsapparat bereits zur Verfügung.
Die Enteignung wurde in bürokratische Abläufe überführt.
Die Polizei organisierte die Verfolgung. Finanzbehörden verwalteten und verwerteten die wirtschaftlichen Folgen.
Die Historikerkommission zur Geschichte des Reichsfinanzministeriums beschreibt dabei einen Verwaltungsapparat, der die Vermögenseinziehung wie einen zu optimierenden Vorgang behandelte.
Aus Sicht der Betroffenen bedeutete dies den Verlust von Wohnraum, Eigentum, beruflichen Arbeitsmitteln, wirtschaftlicher Selbstständigkeit und der Möglichkeit, Vermögen an nachfolgende Generationen weiterzugeben.
Der Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus von 2021 weist ebenfalls auf zerstörte Familienunternehmen, verloren gegangene Musikinstrumente, beschlagnahmten Grundbesitz und unzureichende Rückgabe geraubten Vermögens hin.
Damit wird eine wesentliche Frage der heutigen Aufarbeitung sichtbar:
Welche Vermögenswerte nahm der Staat an sich, welche wurden zurückgegeben und welche wirtschaftlichen Schäden blieben dauerhaft bestehen?
Kapitel 7
Auschwitz-Birkenau: Zwangsarbeit, Vernichtung und medizinische Gewalt
Die nationalsozialistische Verfolgung von Sinti und Roma mündete in einen systematischen Völkermord.
Ab Februar 1943 deportierten die Nationalsozialisten rund 23.000 Sinti und Roma nach Auschwitz.
Im Lagerabschnitt B II e von Auschwitz-Birkenau richtete die SS ein sogenanntes Familienlager ein.
Dort hielt sie Frauen, Männer und Kinder unter katastrophalen Bedingungen gefangen.
Hunger, Seuchen, Misshandlungen, Zwangsarbeit und medizinische Experimente forderten Tausende Todesopfer.
Der SS-Arzt Josef Mengele führte an Gefangenen verbrecherische Experimente durch.
Seine Untersuchungen betrafen insbesondere Zwillinge, Kinder und Menschen mit bestimmten körperlichen Merkmalen.
Dokumentiert ist auch sein Interesse an der Heterochromie, also unterschiedlichen Augenfarben.
Mengele ließ Menschen mit diesem Merkmal töten und ihre Augen zu Forschungszwecken verschicken.
Unter den Opfern befanden sich auch Sinti und Roma.
Die medizinischen Verbrechen umfassten darüber hinaus Eingriffe in die körperliche und reproduktive Selbstbestimmung, darunter Zwangssterilisationen.
Weitere medizinische Verbrechen betrafen die Verwendung menschlicher Körper und Organe zu Forschungszwecken.
Diese Gewalt zeigt, wie medizinische Wissenschaft im Nationalsozialismus zur Legitimation und Durchführung von Verbrechen instrumentalisiert wurde.
Am 16. Mai 1944 leisteten Gefangene des Familienlagers Widerstand gegen ihre drohende Ermordung.
Sie widersetzten sich den SS-Männern, die das Lager räumen wollten. Die SS zog sich zunächst zurück.
Im Sommer 1944 verlegte die Lagerleitung einen Teil der Gefangenen in andere Konzentrationslager, wo viele weiterhin Zwangsarbeit leisten mussten.
In der Nacht vom 2. auf den 3. August 1944 ermordete die SS schließlich etwa 4.200 bis 4.300 der noch im Familienlager verbliebenen Frauen, Männer und Kinder in den Gaskammern.
Insgesamt starben im Auschwitz-Komplex ungefähr 21.000 der dorthin deportierten Sinti und Roma.
Für ganz Europa reichen historische Schätzungen von mindestens 220.000 bis zu 500.000 ermordeten Sinti und Roma.
Die genaue Gesamtzahl bleibt aufgrund unvollständiger Überlieferungen Gegenstand historischer Forschung.
Die Vorstellung, Sinti und Roma seien überwiegend lediglich zur Arbeitsleistung in Konzentrationslager verschleppt worden, verkennt den Vernichtungscharakter der nationalsozialistischen Politik.
Zwangsarbeit, medizinische Gewalt und systematischer Mord waren Bestandteile desselben Verfolgungssystems.
Kapitel8
Zwangssterilisationen und medizinische Verbrechen an Frauen und Kindern
Die medizinische Verfolgung von Sinti und Roma reicht weit über die Experimente Josef Mengeles in Auschwitz-Birkenau hinaus. Ihre genaue Geschichte betrifft verschiedene Lager und medizinische Einrichtungen. Besonders deutlich wird die Gewalt an Frauen, Mädchen und Kindern, deren körperliche Unversehrtheit und Fortpflanzungsfähigkeit gezielt angegriffen wurden.
Nach Angaben des United States Holocaust Memorial Museum wurden im nationalsozialistischen Deutschland schätzungsweise 2.500 Roma aus rassistischen und pseudobiologischen Gründen zwangssterilisiert. Nur ein Teil dieser Eingriffe beruhte selbst auf den damaligen NS-Gesetzen; zahlreiche Maßnahmen erfolgten außerhalb einer gesetzlichen Grundlage. Auch Männer und Jungen wurden zwangssterilisiert.
In Auschwitz experimentierte der Gynäkologe Carl Clauberg seit 1942 mit chemischen Methoden der Massensterilisation. Seine Versuchsopfer waren überwiegend jüdische Häftlingsfrauen. Horst Schumann führte dort weitere Sterilisationsversuche durch Röntgenbestrahlung durch. Diese Versuche dürfen weder allein Sinti und Roma zugeschrieben noch ihre Opfergruppen miteinander verrechnet werden.
Nach der Verlegung Claubergs nach Ravensbrück im Januar 1945 missbrauchte er dort insbesondere Mädchen und junge Frauen der Sinti und Roma für Sterilisationsversuche. In der historischen Literatur werden häufig etwa 120 bis 140 Opfer im Alter von acht bis 18 Jahren genannt. Eine neuere Untersuchung von Tiarra Maznick (2025) arbeitet die Zeugnisse der Betroffenen und ihre unterschiedlichen Verläufe genauer auf. Zeitzeuginnen schilderten schwere Schmerzen, Verletzungen, Entzündungen und Todesfälle.
Neben chemischen und radiologischen Verfahren sind operative Eingriffe an Fortpflanzungsorganen überliefert, darunter Eingriffe an den Eileitern und die Entfernung von Eierstockgewebe – auch bei sehr jungen Roma-Mädchen. Die vollständige operative Entfernung einer Gebärmutter bei Kindern lässt sich für diese konkret benannten Fälle aus den hier ausgewerteten Quellen bislang nicht eindeutig feststellen. Die nachgewiesenen Eingriffe und ihre lebenslangen Folgen sind bereits schwerste medizinische Verbrechen.
Im Männerlager Ravensbrück führte der SS-Arzt Franz Lucas Anfang 1945 auch Zwangssterilisationen an etwa 40 Sinti und Roma durch. Die Gedenkstätte dokumentiert, dass Betroffene durch die Aussicht auf Entlassung zu einer angeblichen Zustimmung gedrängt wurden; entsprechende Entlassungen sind nicht belegt. Es handelte sich um erpresste Eingriffe, nicht um freie medizinische Entscheidungen.
Auch Bergen-Belsen gehört zur Geschichte dieser Verfolgung. Nach Angaben der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten waren dort insgesamt etwa 1.800 Sinti und Roma inhaftiert. Viele Menschen gelangten im Zuge der Räumung anderer Konzentrationslager dorthin. Bergen-Belsen wurde am 15. April 1945 von britischen Truppen befreit. Als überwiegender Standort eugenischer Experimente an Sinti und Roma ist Bergen-Belsen nach den hier ausgewerteten Quellen jedoch nicht belegt; für die beschriebenen Sterilisationsversuche ist insbesondere Ravensbrück zu nennen.
Bergen-Belsen erhielt später eine weitere, gesellschaftspolitisch bedeutsame Rolle: Am 27. Oktober 1979 kamen dort rund 2.000 Menschen zu einer internationalen Gedenk- und Protestkundgebung zusammen, darunter etwa 500 Sinti und Roma. Die Bürgerrechtsbewegung machte damit die fortdauernde Diskriminierung in der Bundesrepublik öffentlich sichtbar. Bereits ein Jahr später folgte der Hungerstreik in Dachau.
Zwangssterilisation war eine Gewalt gegen gegenwärtiges Leben und gegen die Möglichkeit künftiger Generationen. Die daraus entstandenen körperlichen, psychischen, familiären und sozialen Folgen gehören ausdrücklich in die Bilanz der Entschädigung und historischen Verantwortung.
Kapitel 9
Köln nach 1945: Die Rückkehr an den Ort der Ausgrenzung
Nach Kriegsende kehrten nur wenige Überlebende nach Köln zurück.
Nach einer historischen Darstellung des Landschaftsverbandes Rheinland waren es ungefähr 100 Menschen.
Einige kamen zum früheren Schwarz-Weiß-Platz zurück. Dort entstanden provisorische Unterkünfte.
Doch statt einer konsequenten gesellschaftlichen Rehabilitation folgten weitere diskriminierende Verwaltungsmaßnahmen.
Die Kölner Behörden griffen nach 1945 teilweise noch auf Vorschriften und Denkweisen zurück, die aus der Zeit des Nationalsozialismus stammten.
Das betraf insbesondere polizeiliche Kontrollen und den behördlichen Umgang mit den Wohnplätzen der Minderheit.
1952 wies die Stadt Köln Sinti und Roma, die sich mit Wohnwagen an anderen Stellen im Stadtgebiet aufhielten, unter Androhung von Zwangsmitteln an, auf den früheren Schwarz-Weiß-Platz zu ziehen.
Die Stadt, die 1935 das Lager errichtet hatte, setzte die räumliche Aussonderung damit nach dem Ende des Nationalsozialismus fort.
1958 folgte die nächste Räumung.
Auf dem Platz lebten zu diesem Zeitpunkt auch zahlreiche andere Kölner Familien.
Während einem großen Teil dieser Familien Wohnungen angeboten wurden, mussten 51 Familien der Sinti und Roma erneut an den Stadtrand ziehen.
Auf einem abgelegenen Gelände im Kölner Norden lebten sie anschließend in ausrangierten Eisenbahnwaggons.
Der damalige Oberbürgermeister Theo Burauen kommentierte die Räumung nach den überlieferten Quellen mit den Worten:
„Wo gehobelt wird, da fallen Späne.“
Erst 1975 entstand durch das Engagement der Betroffenen eine Siedlung, in die ein Teil der Familien umziehen konnte.
Hier liegt einer der gravierendsten Befunde der Kölner Nachkriegsgeschichte:
Zwischen der Befreiung Deutschlands 1945 und einer menschenwürdigeren Wohnperspektive für diese Familien lagen drei Jahrzehnte.
Die politische Ordnung hatte sich verändert. Die räumliche Ausgrenzung und behördliche Sonderbehandlung wirkten weiter.
Auch 1949 verwiesen Kölner Behörden nach Darstellungen des LVR noch auf nationalsozialistische Verwaltungsvorschriften. Der nach dem Krieg eingesetzte Platzverwalter war nach diesen Quellen der Bruder des früheren SS-Lageraufsehers. Das verdeutlicht die organisatorischen und personellen Kontinuitäten, die gesondert aufgearbeitet werden müssen.
Kapitel 10
Nachkriegskarrieren: Wenn Verantwortliche weiter in Institutionen arbeiten
Die personellen Kontinuitäten der Nachkriegszeit verdienen besondere Aufmerksamkeit.
Robert Ritter, der während des Nationalsozialismus die rassistische Erfassung von Sinti und Roma geleitet hatte, erhielt im Dezember 1947 eine Stelle beim Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main.
Dort übernahm er die Leitung einer ärztlichen Jugendhilfsstelle.
Seine frühere Mitarbeiterin Eva Justin wurde ebenfalls bei der Stadt Frankfurt beschäftigt. Sie arbeitete später in der psychologischen Beratung.
Auch Sophie Ehrhardt, die an der rassistischen Forschung beteiligt gewesen war, setzte ihre wissenschaftliche Karriere fort und wurde später Professorin an der Universität Tübingen.
Ermittlungen gegen frühere Beteiligte führten zu keiner strafrechtlichen Verurteilung wegen ihrer Mitwirkung am Völkermord.
Diese Kontinuitäten werfen eine weitere Frage auf:
Wie konnten Menschen, deren Forschung der Entrechtung und Verfolgung diente, nach 1945 erneut in staatlichen und wissenschaftlichen Institutionen tätig werden?
Die Frage betrifft die Entnazifizierung ebenso wie die institutionelle Verantwortung von Gesundheitsämtern, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
11. Köln 1988: Als die Geschichte sich zu wiederholen drohte
Eine weitere Entwicklung in Köln macht deutlich, wie weit die Kontinuitäten dieser Geschichte reichen.
1988 plante die Stadt erneut die Einrichtung eines umzäunten und bewachten Lagers.
Diesmal betrafen die Planungen rund 400 Roma, die aus dem damaligen Jugoslawien geflohen waren.
Mehr als vier Jahrzehnte nach dem Ende des Nationalsozialismus erwog eine deutsche Großstadt damit erneut eine räumlich abgeschlossene und bewachte Unterbringung von Menschen, die derselben historisch verfolgten Minderheit zugerechnet wurden.
Die geplante Einrichtung kam nach Widerstand gegen das Vorhaben schließlich nicht zustande.
Im selben Jahr dokumentierte die Presse außerdem wirtschaftlichen Druck im Zusammenhang mit der Unterbringung von Roma im Kölner Stadtgebiet.
Der damalige Europa-Chef von Sony, Jack Schmuckli, hatte sich in einem Schreiben an den Kölner Oberbürgermeister gegen einen geplanten Standplatz in der Nähe des Unternehmens ausgesprochen.
Dabei drohte er mit der Verlegung der Europazentrale in die Niederlande.
Nach öffentlicher Kritik entschuldigte er sich.
Die Unterbringungspläne von 1988 betrafen eine Minderheit, die bereits im NS-Staat systematisch ausgegrenzt worden war. Dass nach 1949 das Grundgesetz galt, macht die Frage der damaligen Grundrechtsprüfung und Gleichbehandlung besonders dringlich.
Dieser Vorgang ist von der NS-Verfolgung und der Verantwortung damaliger Unternehmen zu unterscheiden. Er dokumentiert jedoch, wie wirtschaftliche Interessen und kommunale Entscheidungen über die Unterbringung einer Minderheit auch Jahrzehnte später miteinander in Konflikt gerieten.
Gerade die Auseinandersetzung von 1988 führte dazu, dass die Geschichte des früheren Zwangslagers Köln-Bickendorf erneut öffentlich untersucht wurde.
Zwei Studierende recherchierten die Geschichte des Schwarz-Weiß-Platzes und erarbeiteten eine Ausstellung, die 1990 zum 50. Jahrestag der Deportationen eröffnet wurde.
Am 6. Mai 1990 erinnerte der Künstler Gunter Demnig mit einer öffentlichen Kunstaktion an die Deportationen vom Mai 1940.
Mit dem Schriftzug „Mai 1940 – 1000 Roma und Sinti“ markierte er den Weg vom ehemaligen Zwangslager zum Deportationsgleis.
Diese Beschäftigung mit der Verfolgungsgeschichte der Sinti und Roma inspirierte später die Entwicklung seines international bekannten Stolpersteine-Projekts.
1988 plante Köln erneut ein bewachtes Lager für Roma. Zwei Jahre später entstand aus der Auseinandersetzung mit der vergessenen Geschichte eine Kunstaktion, die den Ausgangspunkt für die Stolpersteine bildete.
Die Geschichte zeigt, wie die Auseinandersetzung mit gegenwärtiger Ausgrenzung zur Wiederentdeckung historischer Verantwortung führen kann.
Kapitel 12
Wiedergutmachung: Wenn die Opfer ihre Verfolgung beweisen müssen
Die Bundesrepublik entwickelte nach dem Krieg Entschädigungsregelungen für Opfer des Nationalsozialismus.
Doch Sinti und Roma standen dabei vor erheblichen Schwierigkeiten.
Besonders folgenreich war ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Januar 1956.
Die Richter deuteten wesentliche Verfolgungsmaßnahmen vor 1943 als angeblich kriminal- oder sicherheitspolizeilich begründete Maßnahmen.
Damit übernahmen sie rassistische Argumentationsmuster der nationalsozialistischen Verfolgungsbehörden.
Die Konsequenz war schwerwiegend: Zahlreiche Entschädigungsansprüche scheiterten oder wurden eingeschränkt.
Erst 1963 korrigierte der Bundesgerichtshof seine frühere rechtliche Bewertung.
Am 17. März 1982 erkannte Bundeskanzler Helmut Schmidt den nationalsozialistischen Völkermord an Sinti und Roma offiziell als rassistisch motivierten Völkermord an.
Dieser Anerkennung waren jahrzehntelange Bürgerrechtskämpfe vorausgegangen.
Besonders bekannt wurde der Hungerstreik von zwölf Sinti in der KZ-Gedenkstätte Dachau im Jahr 1980.
Zu ihren Forderungen gehörten die Anerkennung des Völkermords und das Ende der fortgesetzten polizeilichen Sondererfassung.
Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma erkämpfte anschließend die Wiederaufnahme zahlreicher Entschädigungsverfahren.
Nach eigenen Angaben erreichte er in mehr als 3.500 Einzelfällen neue Entscheidungen und zuvor versagte Leistungen.
Hinzu kamen ungefähr 2.900 Fälle mit Anerkennungsleistungen aus einem Schweizer Fonds für Vermögensschäden sowie die Unterstützung von 1.590 Anträgen im Bereich der Entschädigung für Zwangsarbeit.
Es gab also tatsächlich Entschädigungszahlungen.
Eine 2026 veröffentlichte Untersuchung des Historikers Joey Rauschenberger zeigt für Baden-Württemberg, dass die große Mehrheit der dort antragstellenden Sinti und Roma Zahlungen erhielt, teilweise in beträchtlicher Höhe.
Gleichzeitig dokumentiert die Forschung langwierige Verfahren, diskriminierende Erfahrungen und erhebliche Unterschiede zwischen den Erwartungen der Überlebenden und der behördlichen Berechnung ihrer Ansprüche.
Die Vorstellung einer vollständigen Verweigerung aller Entschädigungen würde deshalb der historischen Wirklichkeit ebenso wenig gerecht wie die Behauptung einer umfassend abgeschlossenen Wiedergutmachung.
Was wurde tatsächlich wiedergutgemacht?
Eine historische Bilanz muss mehr erfassen als die Zahl bewilligter Entschädigungsanträge.
Dazu gehören auch medizinische Verbrechen: die irreversiblen Folgen von Zwangssterilisationen und die Gewalt gegen Kinder sowie die Frage, inwieweit körperliche Schäden, verlorene Fortpflanzungsmöglichkeiten, familiäre Folgen und psychische Belastungen in den Verfahren anerkannt wurden.
Sie muss untersuchen, welche Häuser, Grundstücke, Werkzeuge, Handelswaren, Wohnwagen, Tiere und wirtschaftlichen Existenzen verloren gingen, welche Vermögenswerte zurückgegeben wurden und welche Verluste ohne Ausgleich blieben.
Dabei ist zwischen Entschädigung für erlittene Schäden und Restitution, also der Rückgabe entzogenen Vermögens, zu unterscheiden.
Ebenso gehört dazu die Frage, wie sich zerstörte Bildungswege, Zwangssterilisationen, Familientrennungen und die nach 1945 fortgesetzte Ausgrenzung auf die nachfolgenden Generationen auswirkten.
Welche Familien konnten an ihre früheren wirtschaftlichen Lebensgrundlagen anknüpfen?
Welche verloren ihre selbstständigen Betriebe, Handelsbeziehungen und beruflichen Möglichkeiten dauerhaft?
Welche Kinder hatten aufgrund von Verfolgung, Vertreibung und familiären Existenzverlusten schlechtere Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten?
Wie wurden gesundheitliche und psychische Folgen der Verfolgung berücksichtigt?
Und welche Schäden, die durch staatliche Stellen nach 1945 verursacht wurden, fanden überhaupt Eingang in Entschädigungsverfahren?
Diese Fragen verlangen die Auswertung von Entschädigungsakten, kommunalen Archiven und Familienüberlieferungen.
Eine Entschädigungsakte dokumentiert eine behördliche Entscheidung. Sie bildet längst noch keinen vollständigen Lebensverlust ab.
Kapitel 13
Unternehmen, Industrie und die wirtschaftliche Verantwortung
Auch die industrielle Dimension gehört zur Aufarbeitung.
Das Kölner NS-Dokumentationszentrum verzeichnet zahlreiche Zwangsarbeitslager im Stadtgebiet.
Für Ehrenfeld sind unter anderem Standorte der Vereinigten Deutschen Metallwerke an der Venloer Straße 417 und der Köln-Ehrenfelder Maschinenbauanstalt KEMA an der Vogelsanger Straße 250 dokumentiert.
Diese Unternehmen beziehungsweise Standorte gehörten zur industriellen Zwangsarbeitsstruktur Kölns.
Ein unmittelbarer Nachweis, dass gerade Gefangene aus dem Bickendorfer Lager für diese Unternehmen arbeiten mussten, liegt aus den bisher ausgewerteten öffentlichen Quellen allerdings noch offen.
Für die wirtschaftliche Verantwortung muss deshalb zwischen verschiedenen Formen von Beteiligung unterschieden werden: Unternehmensbetrieb, Bereitstellung von Grundstücken, Einsatz von Zwangsarbeit, wirtschaftlichem Nutzen und direkter Mitwirkung an Verfolgungsmaßnahmen.
Überregional ist die Verflechtung zwischen Konzentrationslagern und Industrie am Beispiel der IG Farben und des Lagerkomplexes Auschwitz-Monowitz umfassend belegt.
Die Geschichte von IG Farben betrifft auch die später wieder eigenständig gewordenen Unternehmen BASF, Bayer und Hoechst.
Mit der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ übernahmen deutsche Wirtschaft und Bundesregierung ab dem Jahr 2000 finanzielle Verantwortung für NS-Zwangsarbeit.
Zwischen 2001 und 2007 erhielten etwa 1,66 Millionen ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter beziehungsweise ihre Rechtsnachfolger insgesamt 4,4 Milliarden Euro.
Daneben gab es Programme für Vermögensschäden und besondere Personenschäden.
Diese Zahlungen waren ein bedeutender Schritt.
Dennoch bleibt die Frage, wie wirtschaftliche Gewinne aus Zwangsarbeit, enteignetem Vermögen und zerstörten Existenzen historisch nachvollzogen und heutigen Verantwortungsstrukturen zugeordnet werden können.
Dabei braucht es konkrete Unternehmensarchive, Besitznachweise und nachvollziehbare Rechtsnachfolgen.
Ebenso wichtig ist die Untersuchung kommunaler Verantwortung.
Denn die wirtschaftliche Schädigung begann vielfach lange vor der Deportation: mit dem Verlust von Wohnmöglichkeiten, Arbeitsrechten, Handelsplätzen und der Möglichkeit, eine eigenständige Existenz zu führen.
Kapitel 14
Die Unterschiede der Entschädigungssysteme
Jüdische NS-Verfolgte und Sinti und Roma erfuhren im Nationalsozialismus rassistisch begründete Verfolgung bis hin zum Völkermord.
Die Nachkriegsgeschichte ihrer Entschädigung entwickelte sich jedoch in unterschiedlichen institutionellen Strukturen.
Für jüdische Überlebende entstanden insbesondere durch die Claims Conference international organisierte Verhandlungs- und Leistungsprogramme.
Für Sinti und Roma bestanden das Bundesentschädigungsgesetz, später Härtefonds, besondere Anerkennungsleistungen und Regelungen für einzelne Verfolgungstatbestände.
So nennt der Zentralrat für bestimmte bislang unentschädigte Sinti und Roma ohne deutsche Staatsangehörigkeit eine mögliche einmalige Härteleistung von ungefähr 2.556 Euro.
Der Hardship Fund für berechtigte jüdische NS-Verfolgte sieht ebenfalls eine einmalige Zahlung von rund 2.556 Euro vor.
Hinzu kommen für bestimmte Berechtigte ergänzende Leistungen, die 2026 bei 1.350 Euro liegen.
Die Programme besitzen unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen. Ein Vergleich ihrer Beträge allein erlaubt deshalb noch keine Aussage über die gesamte Entschädigungsgerechtigkeit.
Der entscheidende Vergleich müsste systematisch untersuchen, welche Verfolgungsschäden anerkannt wurden, wer Zugang zu laufenden Leistungen erhielt und welche Menschen aufgrund von Fristen, Wohnort, Staatsangehörigkeit oder fehlenden Nachweisen ausgeschlossen blieben.
Auch das jahrzehntelange Ringen um die Anerkennung des Festsetzungserlasses als eigenständige Verfolgungsmaßnahme zeigt, wie stark die Definition eines entschädigungsfähigen Unrechts über tatsächliche Leistungen entscheidet.
Ein besonderer Unterschied liegt in der Geschichte der politischen Interessenvertretung.
Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma wurde erst 1982 gegründet. Seine Arbeit knüpfte an die zuvor entstandene Bürgerrechtsbewegung an.
Während für jüdische NS-Verfolgte bereits seit Jahrzehnten international institutionalisierte Entschädigungsverhandlungen bestanden, mussten Sinti und Roma wesentliche rechtliche und politische Anerkennungsschritte erst spät durchsetzen.
Die Gleichheit vor dem Gesetz ist deshalb auch daran zu messen, ob Menschen mit vergleichbaren Verfolgungsschäden tatsächlich vergleichbare Möglichkeiten der Anerkennung und Entschädigung erhalten.
Kapitel 15
Die Vergangenheit ist wieder Gegenwart
Die historische Aufarbeitung erhält im November 2026 eine besondere gesellschaftspolitische Bedeutung.
Am 29. August 2026 äußerte sich AfD-Bundesvorsitzender Tino Chrupalla bei einer Wahlkampfveranstaltung im mecklenburg-vorpommerschen Grimmen abfällig über Sinti und Roma.
Im Zusammenhang mit einem Waffenfund verwendete er eine rassistisch belastete historische Fremdbezeichnung für die Minderheit und verknüpfte diese mit der Unterstellung, die Waffen könnten von entsprechenden Personen stammen.
Das Publikum reagierte laut Medienberichten mit Gelächter und Applaus.
Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma stellte daraufhin Strafanzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung und Beleidigung.
Chrupalla erklärte anschließend, er habe die Volksgruppen der Sinti und Roma damit nicht gemeint. Eine Verletzung anderer Menschen sei nicht seine Absicht gewesen.
Die strafrechtliche Bewertung bleibt Sache der Justiz.
Gesellschaftlich zeigt dieser Vorgang, wie historische Fremdbezeichnungen und stereotype Zuschreibungen auch in der politischen Gegenwart verwendet werden.
Darin liegt eine Frage, die über den einzelnen Vorfall hinausgeht:
Welche gesellschaftliche Wirkung entsteht, wenn Politiker Minderheiten mit Bildern von Kriminalität und vermeintlicher Fremdheit verknüpfen?
Und wie verändert sich die öffentliche Wahrnehmung, wenn solche Aussagen vor Publikum Gelächter und Zustimmung auslösen?
Die Melde- und Informationsstelle Antiziganismus dokumentierte für 2025 bundesweit 2.076 antiziganistische Vorfälle.
Das entspricht einem Anstieg von rund 24 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Dabei beeinflussen neben tatsächlichen Entwicklungen auch Meldebereitschaft, Bekanntheit der Meldestellen und Erfassungsstrukturen die registrierten Zahlen.
Besonders relevant ist, dass nach Angaben der Meldestelle bei ungefähr jedem dritten direkt adressierten Vorfall Kinder und Jugendliche betroffen waren.
Die dokumentierten Vorfälle zeigen, dass die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit antiziganistischen Vorurteilen weiterhin notwendig ist.
Eine neue Aufarbeitungskommission
Am 6. Juli 2026 beschloss das Bundeskabinett die Einsetzung einer unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des Unrechts an Sinti und Roma nach 1945.
Der Auftrag umfasst ausdrücklich die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik.
Am 3. November 2026 konstituierte sich die Kommission in Berlin.
Sie soll Forschungsergebnisse und Archivbestände auswerten, eigene Untersuchungen veranlassen und die Erfahrungen von Betroffenen sowie deren Nachkommen berücksichtigen.
Am 6. und 7. November findet in Berlin das Forum Sinti und Roma 2026 unter dem Leitgedanken „Erinnerung sichert Zukunft – Aufarbeitung des Unrechts an Sinti und Roma nach 1945“ statt.
Rund 250 Vertreterinnen und Vertreter der Minderheit, aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft kommen dabei zusammen.
Das ist ein wichtiger Schritt.
Doch Aufarbeitung muss über Gedenkveranstaltungen hinausreichen.
Sie betrifft Verwaltungsakten, Eigentumsverluste, Polizeipraxis, wissenschaftliche Verantwortung, Bildungswege, Gesundheitsfolgen und den Umgang mit den Nachkommen der Verfolgten.
Gerade die Geschichte Köln-Bickendorfs zeigt, weshalb diese Aufarbeitung auch Jahrzehnte nach dem Ende des Nationalsozialismus erforderlich ist.
Denn zwischen dem politischen Ende eines Unrechtssystems und dem gesellschaftlichen Ende seiner Auswirkungen können Generationen liegen.
Kapitel 16
Historische Verantwortung, Grundgesetz und Menschenrechte
Köln-Bickendorf zeigt, wie gesellschaftliche Ausgrenzung in Verwaltungshandeln übersetzt werden kann.
Eine Stadt errichtet ein Lager.
Eine Behörde registriert Familien.
Ein Wohlfahrtsamt verwaltet Armut.
Die Polizei überwacht Menschen.
Die Wissenschaft liefert scheinbare Begründungen.
Finanzbehörden organisieren die Verwertung geraubten Eigentums.
Der Staat organisiert Deportationen.
Nach dem Krieg übernehmen andere Behörden die Verantwortung für Entschädigungen – und manche der alten Denkmuster wirken weiter.
Diese Geschichte enthält deshalb eine weitreichende Lehre.
Die Entwürdigung von Menschen beginnt häufig lange vor der offenen Anwendung schwerer Gewalt.
Sie beginnt dort, wo Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Lebensweise oder gesellschaftlichen Stellung grundsätzlich verdächtigt und anschließend mit besonderen Verwaltungsmaßnahmen überzogen werden.
Wo Behörden Bewegungsfreiheit einschränken, wirtschaftliche Selbstständigkeit verhindern und gesellschaftliche Ausgrenzung organisatorisch absichern, entstehen Machtverhältnisse mit weitreichenden Folgen.
Die Geschichte zeigt ebenso, dass gesellschaftliche Verantwortung beim Ende einer Diktatur weiterbesteht.
Deshalb braucht die gegenwärtige Aufarbeitung einen umfassenden Blick auf materielle Verluste, erzwungene Unfruchtbarkeit, zerstörte Bildungs- und Berufswege, familiäre Trennungen und die nach 1945 fortgesetzte Ausgrenzung.
Dazu gehören die Offenlegung kommunaler Archive, die Untersuchung wirtschaftlicher Profiteure und die Frage nach zusätzlichen, angemessenen Formen der Entschädigung.
Wichtig ist dabei auch die historische und gesellschaftliche Anerkennung der Lebensleistungen der betroffenen Familien.
Viele Menschen gingen einem Handwerk nach, betrieben Handel, versorgten andere mit Waren und Dienstleistungen und trugen zur wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung ihrer Umgebung bei.
Die nationalsozialistische Verfolgung entzog ihnen die Möglichkeit, diese Lebensgrundlagen fortzuführen.
Die spätere Stigmatisierung der entstandenen Notlagen verschärfte das Unrecht.
Eine umfassende Aufarbeitung muss daher auch untersuchen, wie wirtschaftliche Selbstständigkeit zerstört und gesellschaftliche Teilhabe über Generationen beeinträchtigt wurde.
Erinnerung vor dem 9. November
Zeitzeugen aus Köln-Ehrenfeld, darunter Stefan Pick und Heinz Grünebaum, haben die Zerstörung der Synagoge an der Körnerstraße und das Verhalten der Umstehenden beschrieben. Ihr Zeugnis verbindet die historische Ortsgeschichte mit der Frage nach gesellschaftlichem Handeln, Schweigen und Verantwortung.
Am 9. November erinnert Deutschland an die nationalsozialistischen Novemberpogrome von 1938 gegen jüdische Menschen.
Der 7. November 2026, der Veröffentlichungstag dieses Artikels, liegt genau 88 Jahre nach dem Attentat, das die NS-Führung als Vorwand für die Pogrome vom 9. und 10. November 1938 nutzte. Gleichzeitig erinnert die Forschung an den antiziganistischen Erlass vom 8. Dezember 1938, der die rassistische Registrierung der Sinti und Roma weiter verschärfte.
Dieses Gedenken besitzt seinen eigenen historischen Zusammenhang.
Zugleich verdient der Völkermord an Sinti und Roma, dessen europäischer Gedenktag auf den 2. August fällt, seine eigenständige und dauerhafte öffentliche Aufmerksamkeit.
Beide Verfolgungsgeschichten zeigen, welche Konsequenzen entstehen, wenn Menschen aufgrund zugeschriebener Herkunft aus dem Schutz der Gesellschaft ausgeschlossen werden.
Gerade in einer demokratischen Gesellschaft stellt sich deshalb immer wieder die Frage, ob aus der historischen Erfahrung auch Konsequenzen für gegenwärtiges staatliches und gesellschaftliches Handeln gezogen werden.
Das betrifft insbesondere die Sprache, die politische Verantwortung und den Umgang mit Minderheiten.
Grundgesetz und Menschenrechte: Der Prüfstein von 1988
Seit dem 23. Mai 1949 garantiert das Grundgesetz die Würde jedes Menschen. Artikel 2 schützt die körperliche Unversehrtheit, Artikel 3 die Gleichheit vor dem Gesetz und verbietet Benachteiligung aufgrund der Herkunft und Abstammung.
Die dokumentierten kommunalen Maßnahmen gegen Sinti und Roma in Köln nach 1945 – die erneute Einweisung 1952, die Räumung 1958 und die Planungen von 1988 – werfen deshalb eine rechtsstaatliche Frage auf: Wie wurden diese Maßnahmen begründet, welche Rechtsschutzmöglichkeiten hatten die Betroffenen, und wie wurde dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot entsprochen?
Aus einem historischen Bericht allein lässt sich noch kein rechtskräftiges Urteil über jede damalige Maßnahme ableiten. Die Widersprüche zwischen garantierten Grundrechten und dokumentierter Sonderbehandlung müssen aber offen untersucht werden. Der Maßstab einer Demokratie ist das tatsächliche Verwaltungshandeln gegenüber den Menschen, deren Rechte sie schützen soll.
Geschichtsbewusstsein bedeutet mehr als die Kenntnis historischer Daten.
Es verlangt die Fähigkeit, Mechanismen der Ausgrenzung zu erkennen, bevor aus ihnen erneut institutionalisierte Ungleichbehandlung entsteht.
1945 endete die Diktatur.
1982 erkannte die Bundesregierung den Völkermord an Sinti und Roma offiziell an.
1988 plante Köln erneut ein bewachtes Lager für Roma.
2026 beginnt eine unabhängige Kommission, das Unrecht nach 1945 systematisch aufzuarbeiten.
Zwischen diesen Daten liegen Generationen.
Die historische Verantwortung endet deshalb weder mit einer Gedenktafel noch mit einer Geldzahlung.
Sie beginnt dort, wo Institutionen bereit sind, ihre eigene Geschichte vollständig offenzulegen.
Was Wiedergutmachung heute bedeuten muss
Wiedergutmachung ist mehr als die Auszahlung einer Entschädigung.
Sie verlangt die Offenlegung staatlicher Verantwortung, die Überprüfung geraubten Eigentums, die Anerkennung zerstörter Lebens- und Entwicklungsmöglichkeiten sowie die Untersuchung der Folgen für nachkommende Generationen.
Die entscheidende Frage lautet heute, welche Schäden tatsächlich entschädigt wurden, welche Ansprüche unerfüllt blieben und welche strukturellen Folgen bis in die Gegenwart reichen.
Eine solche Untersuchung muss auch die Verantwortung jener Institutionen berücksichtigen, die nach 1945 weiterhin diskriminierende Maßnahmen durchführten.
Sie sollte ebenso klären, ob bisherige Entschädigungsregelungen die tatsächlichen Verluste ausreichend erfasst haben und welche Möglichkeiten einer ergänzenden Anerkennung heute bestehen.
Die neue Aufarbeitungskommission besitzt damit eine Aufgabe, die weit über die wissenschaftliche Rekonstruktion einzelner Ereignisse hinausreicht.
Es geht um die gesellschaftliche Konsequenz aus einer Geschichte, deren Auswirkungen über mehrere Generationen reichen.
Denn die Anerkennung eines historischen Verbrechens und die tatsächliche Beseitigung seiner Folgen sind zwei unterschiedliche Aufgaben.
Die politische Gegenwart macht diese Auseinandersetzung besonders notwendig.
Eine gesellschaftliche Spaltung, der Rückgriff auf abwertende Minderheitenbilder und das schwindende Vertrauen in demokratische Institutionen verdienen eine ernsthafte historische und politische Betrachtung.
Ob Deutschland aus seiner Geschichte ausreichend gelernt hat, lässt sich deshalb weder allein an Gedenkveranstaltungen noch an politischen Bekenntnissen messen.
Entscheidend ist das tatsächliche Handeln.
Die Geschichte von Köln-Bickendorf zeigt, wie aus Ausgrenzung Verwaltungspraxis, aus Verwaltungspraxis institutionelle Gewalt und aus institutioneller Gewalt systematische Verfolgung werden konnte.
Sie zeigt zugleich, wie lange entsprechende Denkweisen nach dem Ende einer Diktatur fortbestehen können.
Geschichtsvergessenheit beginnt dort, wo die Wiederholung bekannter Ausgrenzungsmechanismen ihren historischen Schrecken verliert.
Und eine Gesellschaft, die aus ihrer Geschichte lernen will, muss sich immer wieder dieselbe Frage stellen:
Was nützt die Erinnerung an vergangenes Unrecht, wenn vergleichbare Mechanismen der Ausgrenzung in der Gegenwart erneut wirksam werden?
Veröffentlicht:
7. November 2026
Weiterführende Texte aus meinem Archiv
Die Geschichte von Köln-Bickendorf berührt grundlegende Fragen gesellschaftlicher Macht, politischer Verantwortung, institutioneller Gewalt und generationenübergreifender Folgen.
Die folgenden Analysen vertiefen diese Zusammenhänge aus unterschiedlichen historischen, gesellschaftlichen und psychodynamischen Perspektiven.
Faschismus, Autokratie und die Verluste der Demokratie
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Wie entstehen gesellschaftliche Feindbilder? Wie werden Menschen durch Sprache, politische Zuschreibungen und institutionelle Entscheidungen ausgegrenzt? Eine Analyse darüber, wie demokratische Schutzmechanismen geschwächt werden und autoritäre Entwicklungen gesellschaftlich anschlussfähig werden.
Die Verblendung Deutschlands – Wenn eine Gesellschaft technisch schneller wird als ihr Denken
Über die Kluft zwischen historischem Wissen, wissenschaftlicher Erkenntnis und tatsächlichem gesellschaftlichem Handeln. Warum institutionelle Verantwortung mehr verlangt als Gesetze, Leitlinien und öffentliche Bekenntnisse.
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Verschiebung– Was geschieht mit einem Menschen, wenn er sagt: „Ich bin in Not“?
Über einen institutionellen Mechanismus, bei dem die Aufmerksamkeit von problematischen Verhältnissen auf die betroffenen Menschen gelenkt wird. Wie aus Schutzbedarf eine persönliche Zuschreibung werden kann und Verantwortung dadurch ihren eigentlichen Gegenstand verliert.
Wenn einer das Schweigen bricht – Wie frühe Prägung, Bindung, Loyalität und Macht über Generationen weiterwirken
Wenn einer das Schweigen bricht
Eine psychodynamische Betrachtung darüber, wie Erfahrungen, Schweigen und Beziehungsmuster über Generationen weitergegeben werden können – und welche Bedeutung das Sichtbarmachen und Unterbrechen solcher Muster besitzt.
Mundtot – Wenn ein Mensch endlich spricht und plötzlich selbst zum Problem wird
Über die Macht von Fremdzuschreibungen, die Verdrängung historischer und persönlicher Zusammenhänge sowie institutionelle Deutungshoheit. Wie aus Menschen, die Unrecht benennen und ihre Rechte einfordern, durch Akten, Sprache und gesellschaftliche Bewertungen vermeintliche Problemfälle werden.
Trauma – Dossier: Der bioneurologische Notfall
Trauma, Istanbul-Konvention & Gewalt – Der bioneurologische Notfall des Nervensystems
Ein Grundlagenbericht über die neurobiologischen, körperlichen und psychischen Folgen überwältigender Gewalterfahrungen. Im Mittelpunkt stehen die Schutzreaktionen des Nervensystems, langfristige Belastungen, medizinische und institutionelle Verantwortung sowie die Bedeutung von Sicherheit, Anerkennung und Prävention.
Gewalt & Macht – Grundlagen, Strukturen, Verantwortung
Gewalt & Macht (Grundlagen, Strukturen, Verantwortung)
Die übergeordnete Themensäule meines Archivs. Über Gewalt in Beziehungen, gesellschaftlichen Strukturen und Institutionen sowie die Frage, wie Macht entsteht, Verantwortung ausgeübt wird und menschliche Selbstbestimmung geschützt werden kann.
Quellen und weiterführende Forschung
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Karola Fings: Köln – Enzyklopädie des NS-Völkermordes an den Sinti und Roma in Europa. Forschungsstelle Antiziganismus, Universität Heidelberg (2024).
https://encyclopaedia-gsr.eu/lemma/koeln-de-1-0/ -
Landschaftsverband Rheinland / KuLaDig: NS-Lager Schwarz-Weiß-Platz Bickendorf. Dokumentation zur Lagergeschichte, den Deportationen, der Wiederbesiedlung und der Räumung von 1958.
https://www.kuladig.de/Objektansicht/O-29422-20120105-4 -
Bundesarchiv: Archivgut zur Verfolgung von Roma, Sinti, Jenischen und anderen vom NS-Regime verfolgten Menschen.
https://www.bundesarchiv.de/themen-entdecken/online-entdecken/geschichtsgalerien/archivgut-zur-verfolgung-von-roma-sinti-jenischen-und-anderen-im-nationalsozialismus-als-zigeuner-definierten-menschen/ -
Deutsche Forschungsgemeinschaft: Historische Forschungsförderung der Rassenhygienischen Forschungsstelle. Dokumentierte Bewilligungen und Forschungsvorhaben zwischen 1937 und 1944.
https://www.gepris-historisch.dfg.de/einrichtung/13251 -
Historikerkommission Reichsfinanzministerium: Josephine Ulbricht – Das Vermögen der „Reichsfeinde“. Forschung zur Beteiligung der Finanzverwaltung an der Enteignung von Sinti und Roma.
https://www.reichsfinanzministerium-geschichte.de/ -
Unabhängige Kommission Antiziganismus: Perspektivwechsel – Nachholende Gerechtigkeit – Partizipation. Abschlussbericht (2021).
https://antiziganismus.org/wp-content/uploads/2023/10/bericht-unabhaengige-kommission-Antiziganismus-1.pdf -
United States Holocaust Memorial Museum: Zwangssterilisation – Eine Form nationalsozialistischer Verfolgung.
https://encyclopedia.ushmm.org/content/de/article/forced-sterilization-a-form-of-nazi-persecution -
Bundeszentrale für politische Bildung: Chronik Ravensbrück und medizinische Verbrechen an Frauen und Mädchen.
https://www.bpb.de/themen/holocaust/ravensbrueck/60791/chronik/ -
Tiarra Maznick: Revisiting the Sterilizations at Ravensbrück Concentration Camp: A Victim-Based History. Eastern European Holocaust Studies 3 (2025), 247–286.
https://doi.org/10.1515/eehs-2024-0073 -
Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück: Einige Baracken weiter – Kinderzwangsarbeit und Zwangssterilisation.
https://einigebarackenweiter.ravensbrueck-sbg.de/de/ -
Stiftung niedersächsische Gedenkstätten: 80 Jahre Befreiung des KZ Bergen-Belsen.
https://www.stiftung-ng.de/ueber-uns/aktuelles/news-detail/80-jahre-befreiung-des-kz-bergen-belsen -
Enzyklopädie des NS-Völkermordes an den Sinti und Roma: Chronologie, 27. Oktober 1979.
https://encyclopaedia-gsr.eu/ereignisse/ -
Museen der Stadt Köln: Gefährliche Nähe – Zeitzeugen der Novemberpogrome in Ehrenfeld.
https://www.museen.koeln/entdecken/unterhaltung/magazine/naehe/gefaehrliche-naehe -
Museumsdienst Köln: Treffpunkt Ehrenfeld – Erinnerungen Stefan Pick und Heinrich Grünebaum.
https://museumsdienst.koeln/2018/01/05/treffpunkt-ehrenfeld/ -
Deutsches Historisches Museum: Ausgrenzung und Verfolgung von Sinti und Roma; Erlass vom 8. Dezember 1938.
https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/ausgrenzung-und-verfolgung/ausgrenzung-und-verfolgung-von-sinti-und-roma -
Institut für Stadtgeschichte Frankfurt: Nachkriegskarrieren von Robert Ritter und Eva Justin. Personelle Kontinuitäten in der Nachkriegsverwaltung.
https://www.frankfurt1933-1945.de/ -
Die Zeit: Fataler Kreislauf, 15. Juli 1988. Zeitgenössische Berichterstattung über wirtschaftlichen Druck gegen einen Roma-Standplatz in Köln.
https://www.zeit.de/1988/29/fataler-kreislauf -
Zentralrat Deutscher Sinti und Roma: Entschädigung und NS-Verfahren. Angaben zu Entschädigungsverfahren, Härtefonds und gesetzlichen Regelungen.
https://zentralrat.sintiundroma.de/arbeitsbereiche/entschaedigung-und-ns-verfahren/ -
Joey Rauschenberger / Institut für Zeitgeschichte: Wiedergutmachung für Sinti und Roma (10. September 2026). Untersuchung zur Entschädigungspraxis in Baden-Württemberg.
https://www.ifz-muenchen.de/aktuelles/artikel/wiedergutmachung-fuer-sinti-und-roma -
NS-Dokumentationszentrum Köln: Zwangsarbeitslager. Dokumentation der Zwangsarbeitslager, Unternehmen und Standorte im Stadtgebiet.
https://nsdok.de/Zwangsarbeitslager -
Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft: Gründungsgeschichte und Entschädigungszahlungen an ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter.
https://www.stiftung-evz.de/wer-wir-sind/geschichte/gruendungsgeschichte/ -
Claims Conference: Entschädigungsprogramme und Hardship Fund. Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen und Zahlungen.
https://www.claimscon.org/our-work/compensation/background/hardship/ -
Melde- und Informationsstelle Antiziganismus: Jahresbericht 2025. Veröffentlicht am 9. Juni 2026.
https://www.antiziganismus-melden.de/ -
Norddeutscher Rundfunk: Strafanzeige nach Chrupallas Auftritt in Grimmen (September 2026).
https://www.ndr.de/ -
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Unabhängige Aufarbeitungskommission nimmt ihre Arbeit auf (4. November 2026).
https://www.bmbfsfj.bund.de/ -
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Forum Sinti und Roma 2026 (6.–7. November 2026).
https://www.bmbfsfj.bund.de/ -
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Artikel 1, 2 und 3 – Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit und Gleichheit vor dem Gesetz.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
Redaktioneller Hinweis
Die Untersuchung konzentriert sich auf dokumentierte historische Ereignisse, institutionelle Verantwortung und die gegenwärtige Aufarbeitung. Weiterführende Fragen zu einzelnen enteigneten Familien, wirtschaftlichen Profiteuren und möglichen bislang unerfüllten Entschädigungsansprüchen erfordern zusätzliche Archivforschung.