Förderung, Nachteilsausgleich und der Umbau der Systeme
Dieser Essay knüpft an die frühe Einordnung neurobiologischer Unterschiede an und zeigt, wie sich Fehlentscheidungen in Bildung, Verwaltung und Justiz fortsetzen, wenn Systeme unverändert bleiben. Er erläutert, warum Nachteilsausgleich kein Vorteil ist, sondern ein notwendiges Instrument, solange strukturelle Anpassungen ausbleiben, und weshalb Förderung zu oft durch Sanktion ersetzt wird.
Wenn frühe Einordnung und integrative Förderung unterbleiben, setzt sich die nächste
Fehlentscheidung fort. Bildungssysteme, Verwaltungen und später auch Justizsysteme
arbeiten weiterhin mit einem engen Funktionsmodell, das neurotypische Belastbarkeitvoraussetzt und Abweichung sanktioniert.
Nachteilsausgleich wird dabei oft missverstanden. Er ist kein Vorteil und keine
Sonderbehandlung, sondern ein temporäres Instrument, solange Systeme nicht
angepasst sind. Er gleicht strukturelle Ungleichheit aus, die nicht im Individuum
entsteht, sondern durch die Art, wie Anforderungen gestellt werden.
Förderung wird in der Praxis jedoch häufig durch Sanktion ersetzt. Überforderung gilt
als Unwillen, Rückzug als Verweigerung, emotionale Reaktionen als Regelbruch. Diese
Logik setzt sich von der Schule über die Verwaltung bis in das Strafsystem fort. Was als
Unterstützung gedacht wäre, wird zur Kontrolle.
Dabei ist seit Langem bekannt, dass viele Eskalationen vermieden werden könnten,
wenn Systeme anders reagieren würden. Förderung vor Medikation, Struktur vor
Sanktion und Kontext vor Bewertung sind keine neuen Konzepte. Sie scheitern nicht an
Machbarkeit, sondern an Zuständigkeitslogiken und an der Angst, bestehende
Strukturen grundlegend zu verändern.
Solange Systeme so bleiben, wie sie sind, werden neurodivergente Menschen nicht
integriert, sondern angepasst. Und wo Anpassung nicht gelingt, wird aussortiert. Das
ist keine individuelle Schuld. Es ist eine systemische Fehlentscheidungen.
@Alexandra Küpper-Virgils