Essay 5

Projektion | Verwaltung, Sprache, Verfahren & Verfügung 

1. Verwaltung als Filter

 

Verwaltung entscheidet, was sichtbar wird.

 

Nicht durch Meinung.

Durch Formular.

 

Was abgefragt wird, existiert im Verfahren.

Was nicht abgefragt wird, verschwindet.

 

Wenn Ursachen nicht vorgesehen sind,

werden sie nicht bearbeitet.

 

So entsteht strukturelle Verkürzung.

 

 

2. Sprache im Verwaltungsverfahren

 

Sprache ordnet.

 

Begriffe wirken fort, auch wenn sich fachliche Diskurse längst verändert haben.

 

Ein historisch belasteter Begriff bleibt nicht harmlos,

nur weil er administrativ verwendet wird.

 

Er prägt Wahrnehmung.

Er prägt Akten.

Er prägt Status.

 

 

3. Dokumentierter Fall

 

Im folgenden Dokument wird ADHS unter dem Begriff

„Geisteskrankheit“ geführt.

In einem aktuellen Antragsformular der Fahrerlaubnisbehörde wird unter der Frage nach „geistigen/körperlichen Einschränkungen“ in der Erläuterung unter anderem der Begriff „Geisteskrankheit“ verwendet. ADHS wird im selben Abfragefeld eingetragen.

Antrag zum umstellen des Papierführerschein auf Kartenformat.

07.01.2025


Diese Terminologie ist fachlich überholt.

Sie ist historisch belastet.

Und sie zeigt, wie Verwaltungsbegriffe konserviert werden.

 

Nicht aus ideologischer Absicht.

Sondern aus struktureller Trägheit.

 

Wenn Sprache nicht regelmäßig überprüft wird,

bleiben alte Raster wirksam.

 

 

4. Warum keine systematische Überarbeitung?

 

Formulare sind gestaltbar.

Verfahren sind gestaltbar.

 

Warum gibt es keinen verpflichtenden Sprach-Review?

Warum keinen regelmäßigen Abgleich mit:

 

– Behindertenvertretungen

– Selbsthilfeorganisationen

– Gewaltschutzstellen

– Sozialverbänden

 

Warum keine strukturierte Überprüfung:

 

– Welche Begriffe sind historisch belastet?

– Welche Kategorien individualisieren strukturelle Ursachen?

– Welche Ursachenfelder fehlen systematisch?

 

In anderen Bereichen sind Prozessrevisionen selbstverständlich.

Im Verwaltungsalltag bleiben viele Begriffe unangetastet.

 

 

5. Verfahren und Fragmentierung

 

Verwaltung arbeitet in Zuständigkeiten.

 

Realität ist verknüpft.

Verfahren sind getrennt.

 

Ein Ereignis wird aufgespalten.

Eine Geschichte wird in Felder zerlegt.

 

Jede Stelle arbeitet formal korrekt.

Das Gesamtbild geht verloren.

 

So entsteht strukturelle Blindheit.

 

 

6. Digitale Hürden

 

Elektronische Rechtskommunikation ist formal vorgesehen.

 

Nicht jeder kann sie nutzen.

 

Wer scheitert, gilt als nicht mitwirkend.

Das Verfahren bleibt unangetastet.

Die Verantwortung verschiebt sich.

 

Nicht das System wird geprüft.

Die Person wird bewertet.

 

 

7. Kern

 

Projektionsverschiebung endet nicht im Diskurs.

Sie kann im Verfahren fixiert werden.

 

Nicht durch Ideologie.

Durch Begriffe.

Durch Routinen.

Durch fehlende Reflexionsschleifen.

 

Solange Sprache nicht geprüft wird

und Ursachen nicht systematisch erfasst werden,

bleibt Reduktion administrativ stabil.

 

Reduktion im Verfahren bleibt nicht folgenlos.

Sie verschiebt Verantwortung vom System auf die Person.

 

Wo Verfahren komplex sind,

braucht es Transparenz.

 

Wo Entscheidungen weitreichend sind,

braucht es Nachvollziehbarkeit.

 

Begleitung in belastenden Verwaltungsverfahren ist kein Misstrauensvotum.

Sie ist eine angemessene Reaktion auf strukturelle Komplexität.

 

Ein rechtsstaatliches System gewinnt nicht durch Distanz,

sondern durch Verständlichkeit, überprüfbare Abläufe und klare Sprache.

@Alexandra Küpper-Virgils